Allgemeine Geschäftsbedingungen - Opšti uslovi poslovanja

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der EPCSued d.o.o. 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen des EPCSued d.o.o. („AGB“) gelten für die zwischen dem EPCSued d.o.o. und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen einschließlich der im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachten Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“). Ergänzend und vorrangig zu diesen AGB gelten die besonderen Geschäftsbedingungen unter

Ziffer II.

1.2 Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem EPCSued d.o.o. zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der EPCSued d.o.o. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Als Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig zu den AGB und den besonderen Geschäftsbedingungen in Ziffer II. die „Besonderen Geschäftsbedingungen für Verbraucher“.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die EPCSued d.o.o. nicht ausdrücklich widerspricht, Zahlungen des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt oder die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Unternehmern gelten diese AGB und die besonderen Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge mit diesen Unternehmern, ohne dass die EPCSued d.o.o. in jedem Einzelfall gesondert wieder auf sie hinweisen muss.

1.5 Soweit in diesen AGB oder den besonderen Geschäftsbedingungen von „Akkreditierer“ gesprochen wird, umfasst dies auch Zulassungsorganisationen und Anerkennungsorganisationen, die Bezeichnungen „Akkreditierungsvorgaben“, „Akkreditierungsanforderungen“ und „Akkreditierungsverfahren“ gelten entsprechend für die Vorgaben und Verfahren der Zulassungs- oder Anerkennungsorganisationen.

1.6 Soweit in diesen AGB oder den besonderen Geschäftsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126b BGB zur Wahrung der Schriftform ausreichend.

1.7 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der EPCSued d.o.o. maßgebend.


2. Angebote und Vertragsschluss; Laufzeit

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens der EPCSued d.o.o. oder eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder durch Erbringung der vom Auftraggeber angeforderten Leistungen durch den EPCSued d.o.o. zustande. Sofern der Auftraggeber der EPCSued d.o.o. ohne vorheriges Angebot der EPCSued d.o.o. beauftragt, ist die EPCSued d.o.o. nach seinem alleinigen Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.

2.2 Soweit eine bestimmte Laufzeit des Vertrages vereinbart ist, richtet diese sich nach dem im Angebot des EPCSUED D.O.O. oder im Vertrag Vereinbarten. Eine vereinbarte Laufzeit verlängert sich jeweils um die im Angebot oder Vertrag vorgesehene Laufzeit, wenn der Vertrag nicht drei (3) Monate vor Ablauf schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.


3. Leistungserbringung und -umfang

3.1 Umfang und Art der vom EPCSued d.o.o. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung, des EPCSued d.o.o.. Liegt keine gesonderte Leistungsbeschreibung der EPCSued d.o.o. vor, so ist für die zu erbringenden Leistungen das letzte Angebot des EPCSued d.o.o. maßgebend. Änderungen der Leistungsbeschreibung können die Parteien nur einvernehmlich schriftlich festlegen. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Leistungen außerhalb der Leistungsbeschreibung (z.B. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Teilen, Produkten, Prozessen, Anlagen, Organisationen, sowie bestimmungsgemäßer An- und Verwendung solcher) nicht geschuldet. Insbesondere wird hinsichtlich eines untersuchten Teils, Produkts, Prozesses oder einer Anlage keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl, Bau sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch übernommen, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages ist.

3.2 Die EPCSued d.o.o. ist berechtigt, die Methode der Leistungserbringung einschließlich durchgeführter Untersuchungen oder Prüfungen nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder so weit, zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.

3.3 Soweit sich nach Vertragsschluss zwingende gesetzliche Vorschriften und Normen oder behördliche Anforderungen an die vereinbarten Leistungen ändern, so hat EPCSUED D.O.O. einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für den daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand.

3.4 Soweit nicht vertraglich vereinbart, übernimmt EPCSued d.o.o. bei Prüfaufträgen keine Gewähr für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind.

3.5 Die unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen sind ausschließlich mit dem Auftraggeber vereinbart. Eine Berührung Dritter mit den Leistungen des EPCSued d.o.o., sowie Zugänglichmachung von und Begründung von Vertrauen in die Leistungsergebnisse ist nicht Teil der vereinbarten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber gemäß Ziffer 10.4 Leistungsergebnisse – vollständig oder auszugsweise – an Dritte weitergibt.

3.6 Die Parteien beziehen keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein, es sei denn, die Parteien haben die Einbeziehung schriftlich ausdrücklich und unter namentlicher Nennung des Dritten vereinbart.


4. Leistungsfristen/-termine

4.1 Die im Vertrag genannten Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, die Leistungsfristen und -termine sind in dem Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

4.2 Der Auftraggeber kann wegen Leistungsverzögerungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur vom Vertrag zurücktreten, soweit EPCSued d.o.o. die Leistungsverzögerung zu vertreten hat. Etwaige gesetzliche Kündigungsrechte (z.B. nach §§ 648 f. BGB) bleiben hiervon unberührt. Die EPCSued d.o.o. hat eine Leistungsverzögerung insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5.1 nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist und insbesondere der EPCSued d.o.o. nicht alle im Vertrag genannten für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat.

4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung des EPCSued d.o.o. durch unvorhersehbare Umstände wie z.B. Streik, Betriebsstörungen, behördliche Bestimmungen, Transporthindernisse u. a., ist die EPCSued d.o.o. berechtigt, die Leistungserbringung um einen angemessenen Zeitraum aufzuschieben, der mindestens der Dauer der Behinderung zuzüglich einer ggf. zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung erforderlichen Zeitraums entspricht.

4.4 Sofern der Auftraggeber verpflichtet ist, gesetzliche, behördlich vorgegebene und/oder durch den Akkreditierer vorgegebene Fristen einzuhalten, obliegt es dem Auftraggeber, mit der EPCSued d.o.o. Leistungstermine zu vereinbaren, die es dem Auftraggeber ermöglichen, die gesetzlichen und/oder behördlichen Fristen einzuhalten. Die EPCSUED D.O.O. übernimmt insofern keine Verantwortung.


5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber wird sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen und/oder Beistellungen, insbesondere die in den Besondere Geschäftsbedingungen in Ziffer II. genannten Mitwirkungshandlungen und/oder Beistellungen, vornehmen bzw. zur Verfügung stellen und Informationen zur Verfügung stellen, die der EPCSued d.o.o. in die Lage versetzen, die vertragsgegenständlichen Leistungen vertragskonform zu erbringen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen

Mitwirkungshandlungen, Beistellungen und Informationen seinerseits, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder sonstiger seiner Sphäre zuzuordnender Dritter rechtzeitig und für die EPCSUED D.O.O. unentgeltlich erbracht werden.

5.2 Sämtliche unter Ziffer 5.1 genannten Mitwirkungshandlungen, Beistellungen und Informationen müssen den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

5.3 Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die EPCSUED D.O.O. ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.


6. Preise; Leistungsabrechnung

6.1 Soweit EPCSued d.o.o. und der Auftraggeber im Vertrag einen Pauschalfestpreis vereinbart haben, kommt dieser zur Abrechnung. Ist bei Vertragsschluss der Leistungsumfang nicht abschließend schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung der von der EPCSUED D.O.O. erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand zu dem im Vertrag vereinbarten Entgelt.                           Ist im Vertrag die Höhe des Entgelts nicht schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der EPCSued d.o.o., welche dem Auftraggeber auf Wunsch entsprechend zur Verfügung gestellt wird. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten sämtliche Preise zzgl. der jeweilsgültigen Umsatzsteuer.

6.2 Teilabnahmen sind möglich. Bei einer Teilabnahme ist die Teilvergütung jeweils nach erfolgreicher Abnahme einzelner Werkteile fällig.

6.3 Die EPCSued d.o.o. ist berechtigt für bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in der Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.

6.4 Die Vorschriften des § 632a Abs. 1 Satz 2 bis 5 BGB finden entsprechende Anwendung.


7. Zahlungsbedingungen/Kosten/Aufrechnung

7.1 Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Skonti und Nachlässe werden nicht gewährt.

7.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des EPCSued d.o.o. zu leisten.

7.3 Im Falle des Verzugs ist der EPCSued d.o.o. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt

vorbehalten.

7.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, ist der EPCSued d.o.o. nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten und a) ein bereits erteiltes Zertifikat oder Prüfzeichen zu entziehen, Arbeitsergebnisse, wie z.B. Prüfberichte, zurückzufordern und Konformitätserklärungen für ungültig zu erklären b) für den Fall, dass es sich bei dem Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis oder einen Vertrag mit einer vereinbarten Laufzeit handelt, dieses fristlos zu kündigen.

7.5 Soweit die EPCSued d.o.o. nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine Zahlungsunfähigkeit oder sonstige wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ergibt oder diese einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten gefährdet ist, ist die EPCSued d.o.o. berechtigt, die entsprechenden Leistungen unter dem Vertrag zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Auftraggeber die vertraglichen Verbindlichkeiten bewirkt oder Sicherheit in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches leistet. Leistet der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist weder die geschuldeten Leistungen noch angemessene Sicherheit, so ist die EPCSued d.o.o. unter Aufrechterhaltung vonErsatzansprüchen zur Kündigung berechtigt.

7.6 Beanstandungen der Rechnungen von EPCSued d.o.o. sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. EPCSued d.o.o. wird in seinen Rechnungen besonders auf die vorgenannte Frist hinweisen.

7.7 Die EPCSued d.o.o. ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen, soweit dies für den Auftraggeber unter Berücksichtigung des Auftragswertes und dem Umfang, der von der EPCSued d.o.o. geschuldeten Leistung zumutbar ist.

7.8 Gegen Forderungen des EPCSued d.o.o. kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche und Gegenansprüche der EPCSued d.o.o. und des Auftraggebers handelt, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber.


8. Abnahme

8.1 Im Falle von vereinbarten werkvertraglichen Leistungen oder wenn eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber nach Meldung der Fertigstellung, auch bei teilweiser Erbringung bzw. Fertigstellung in sich abgeschlossener Teile zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber.

8.2 Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier (4) Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt, wenn die EPCSued d.o.o. den Auftraggeber bei Leistungserbringung besonders auf die vorgenannte Frist hinweist.

8.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern.

 

9. Vertraulichkeit

9.1 "Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-How, Daten, Muster und Projektunterlagen, die ab Vertragsbeginn von der einen Partei ("offenbarende Partei") an die andere Partei ("empfangende Partei") ausgehändigt, oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein. Wenn sie schriftlich oder in anderer physischer Form überlassen werden, müssen Vertrauliche Informationen durch den Hinweis „vertraulich“ oder eine ähnliche Formulierung, die auf den vertraulichen Charakter der Information hinweist, gekennzeichnet werden.

Bei Vertraulichen Informationen, die mündlich weitergegeben werden, ist eine entsprechende vorherige Information zu geben.

Vertrauliche Informationen sind ausdrücklich nicht die im Rahmen der Leistungserbringung durch EPCSued d.o.o. erhobenen, zusammengestellten oder anderweitig von der EPCSued d.o.o. gewonnen (nicht personenbezogenen) Daten und Know-How. Die EPCSued d.o.o. ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung gewonnen Daten zu Zwecken der Entwicklung neuer Leistungen, Verbesserung von Leistungen, Analyse der Leistungserbringung zu speichern, zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzugeben.

9.2 Vertrauliche Informationen

a) dürfen von der empfangenden Partei nur zur Erfüllung des Vertragszwecks genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der offenbarenden Partei besteht,

b) dürfen nicht von der empfangenden Partei vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder in sonstiger Form weitergegeben werden, mit Ausnahme von solchen Vertraulichen Informationen, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind oder von solchen Vertraulichen Informationen, die die empfangende Partei aufgrund richterlicher Anweisung oder gesetzlicher bzw. behördlicher Bestimmungen weitergeben muss; was insbesondere auch die Vertraulichen Informationen betrifft, die im Zusammenhang mit einem Akkreditierungsverfahren zwingend an Aufsichtsbehörden und/oder Akkreditierer von EPCSued d.o.o. weitergeleitet werden müssen oder im Rahmen der Leistungserbringung an mit dem EPCSUED D.O.O. gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen oder Subunternehmer oder deren jeweilige Mitarbeiter weitergegeben werden.

c) müssen von der empfangenden Partei in gleicher Weise vertraulich behandelt werden, wie diese auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, allerdings keinesfalls weniger sorgfältig als unter Beachtung der objektiv notwendigen Sorgfalt.

9.3 Die empfangende Partei wird, die von der offenbarenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen nur denjenigen Personen zugänglich machen, die diese zur Erbringung von Leistungen im Rahmen dieses Vertrages benötigen. Zu diesen Personen zählen Berater der empfangenden Partei sowie deren konzernverbundene Gesellschaften im Sinne der 15 ff. AktG. 

9.4 Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,

a) die im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits allgemein bekannt waren oder der Allgemeinheit ohne eine Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden,

oder

b) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrages nachweislich bekannt waren oder danach von einem Dritten berechtigterweise bekanntgemacht werden, oder

c) die sich bereits vor Übermittlung durch die offenbarende Partei im Besitz der empfangenden Partei befunden haben, 

oder

d) die von der empfangenden Partei unabhängig von der Übermittlung durch die offenbarende Partei selbständig entwickelt wurden.

9.5 Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum der jeweils offenbarenden Partei. Die empfangende Partei erteilt hiermit ihre Zustimmung dazu, jederzeit auf Aufforderung der offenbarenden Partei unverzüglich (i) sämtliche Vertraulichen Informationen, einschließlich sämtlicher Kopien hiervon, an die offenbarende Partei zurückzugeben, bzw. auf Aufforderung dieser (ii) eine Vernichtung der Vertraulichen Informationen, einschließlich sämtlicher Kopien hiervon, vorzunehmen, und der offenbarenden Partei gegenüber schriftlich die Tatsache dieser Vernichtung zu bestätigen.

Die vorgenannte Rückgabe- bzw. Vernichtungspflicht gilt nicht

a) für die ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unter dem Vertrag für den Auftraggeber erstellten Berichte und Bescheinigungen, die beim Auftraggeber verbleiben. Die EPCSued d.o.o. ist bezüglich dieser und der Vertraulichen Informationen, die die Grundlage für die Anfertigung von diesen Berichten und Bescheinigungen bilden jedoch berechtigt, Kopien zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und zu allgemeinen Dokumentationszwecken zu ihren Akten zu nehmen;

b) für Vertrauliche Informationen, die bei routinemäßigen Datensicherungen im Rahmen üblicher Archivierungsprozesse auf Backupservern oder in analogen Sicherungssystemen im Generationenprinzip hinterlegt werden;

c) so weit Gesetze, Verordnungen, Anordnungen eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörde oder eines Akkreditierers entgegenstehen.

9.6 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht ab Vertragsbeginn und gilt nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren fort.


10. Urheber- und Nutzungsrechte, Veröffentlichung

10.1 Die Urheberrechte der im Rahmen des Auftrages erstellten Berichte, Prüfberichte, Prüfergebnisse, Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. (nachfolgend „Leistungsergebnisse“) liegen bei der EPCSued d.o.o.. 

 

Als Inhaber der Urheberrechte steht es ihm frei, anderen das Recht einzuräumen, die Leistungsergebnisse für einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen („Nutzungsrecht“).

10.2 Der Auftraggeber erhält an den Inhalten der im Rahmen des Auftrages erstellten Leistungsergebnissen ein Einfaches, unbefristetes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung vertraglich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich auf den vertraglichen Zweck (z.B. Verwendung von Prüfberichten, Auditberichten zum Nachweis durchgeführter Audits oder bei einer vertraglich vereinbarten Überprüfung eines Managementsystems auf Konformität mit Zertifizierungsbedingungen zum Nachweis der entsprechenden Entscheidung) beschränkt.

10.3 Die in Ziffer 10.2. dieser AGB geregelte Übertragung von Nutzungsrechten an den erstellten Leistungsergebnissen steht unter dem Vorbehalt einer vollständigen Zahlung der zugunsten der EPCSued d.o.o. jeweils vereinbarten Vergütung.

10.4 Der Auftraggeber darf die Leistungsergebnisse nur in vollständiger Form weitergeben, es sei denn, die EPCSued d.o.o. hat der auszugsweisen Weitergabe von Leistungsergebnissen vorher schriftlich zugestimmt

10.5 Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Leistungsergebnisse zu Werbezwecken oder eine weitergehende über den in Ziffer 10.2 geregelten Umfang hinausgehende Nutzung der Leistungserbnisse bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung des EPCSued d.o.o.. Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftraggeber für jede Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Leistungsergebnisse zu Werbezecken selbst verantwortlich ist.

10.6 Die EPCSued d.o.o. darf eine einmal erteilte Zustimmung gem. Ziffer 10.5 jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Weitergabe der Leistungsergebnisse unverzüglich auf eigene Kosten zu stoppen bzw. einzustellen und Veröffentlichungen, soweit möglich, zurückzuziehen.

10.7 Die Einwilligung der EPCSued d.o.o. zur Veröffentlichung berechtigt den Auftraggeber weder zur Nutzung des Logos der EPCSued d.o.o. oder als Referenzwerbung.


11. Mängel

11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend geregelt.

11.2 Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der EPCSued d.o.o. durch Nachbesserung oder Neulieferung. Die Nacherfüllung durch der EPCSued d.o.o. erfolgt grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anerkenntnis mit der Folge des Neubeginns der Verjährung liegt nur vor, wenn die EPCSued d.o.o. dies gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich erklärt hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

11.3 Eine Mängelanzeige des Auftraggebers bedarf der Schriftform.

11.4 Die in dieser Ziffer 11 geregelten Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; für Rechte wegen eines Mangels gilt eine entsprechende Ausschlussfrist im Sinne von § 218 BGB. Abweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist a) in Bezug auf sämtliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder b) im Fall von Schadensersatzansprüchen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich begangener Pflichtverletzungen.

11.5 Abgesehen von den in dieser Ziffer 11 genannten Ansprüchen stehen dem Auftraggeber, mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, keine weiteren Ansprüche und Rechte wegen Mängeln zu. Die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz richtet sich nach Ziffer 12 dieser AGB.


12. Schadens- und Aufwendungsersatz

12.1 Die EPCSued d.o.o. haftet nicht gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie unerlaubter Handlung - nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von Betriebsstillstand oder Produktionsausfall.

12.2 Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 12.1 gilt nicht im Fall von a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, b) Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, c) Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie d) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet die EPCSUED D.O.O. nach den gesetzlichen serbischen Bestimmungen auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

12.3 Soweit die EPCSued d.o.o. nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, ist die Haftung des EPCSUED d.o.o. bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 12 ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und sonstigen Mitarbeitern der EPCSued d.o.o. sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12.5 Die Verjährung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen richtet sich nach den serbischen gesetzlichen Vorschriften.

12.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12.7 Soweit nicht vertraglich schriftlich anderweitig geregelt, haftet die EPCSued d.o.o. aus dem Vertrag lediglich gegenüber dem Auftraggeber und ggf. einem schriftlich im Vertrag namentlich aufgeführten Dritten. Eine Haftung gegenüber sonstigen Dritten ist mit Ausnahme der Haftung aus Delikt ausgeschlossen.


13. Exportkontrolle

13.1 Der Auftraggeber hat bei einer Weitergabe der von der EPCSued d.o.o. erbrachten Leistungen oder Teilen davon an Dritte ins In- oder Ausland die jeweils gültigen Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts einzuhalten.

13.2 Die Erfüllung eines Vertrages mit dem Auftraggeber steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder Sanktionen entgegenstehen.


14. Teilunwirksamkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.

14.2 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten nach diesen AGB oder dem Vertrag einschließlich der Nacherfüllung ist der Sitz der EPCSued d.o.o. 

14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Beograd, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die EPCSued d.o.o. ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit nach dem Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist Beograd Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche von der EPCSued d.o.o. nicht bekannt ist.

14.4 Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen der EPCSued d.o.o. und dem Auftraggeber gilt ausschließlich serbisches materielles Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (UNKaufrechts).


15. Datenschutzhinweis

Die EPCSued d.o.o. verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages. Darüber hinaus verarbeitet die EPCSued d.o.o. die Daten auch zu anderen rechtmäßigen Zwecken in Übereinstimmung mit der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage (z.B. Interessenabwägung / Einwilligung). Anderen natürlichen oder juristischen Personen gegenüber werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners nur dann offengelegt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies gilt auch für Übermittlungen in Drittstaaten. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald ein entsprechender Löschgrund eintritt.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die sich z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben, werden dabei berücksichtigt.

Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen können folgende Betroffenenrechte ausüben: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben betroffene Personen das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, sowie das Recht, bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Die weiteren Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EPCSued d.o.o. als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter entnehmen Sie bitte den jeweiligen Datenschutzhinweisen. Den Datenschutzbeauftragten des EPCSued d.o.o. erreichen Sie per E-Mail unter info@EPCSued.com.