Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG
Wir prüfen und bestätigen KRITIS Unternehmen die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach §8a (3) BSIG
Wir prüfen und bestätigen KRITIS Unternehmen die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach §8a (3) BSIG